Nutzungsbedingungen für diese VIMP basierte Internetseite inkl. Unterseiten
§ 1 Nutzungsumfang: Die Plattform Videoportal wird von der Hochschule Esslingen betrieben. Die informationsverarbeitende Infrastruktur wird zu wissenschaftlichen Zwecken in Lehre, Studium, Forschung und Weiterbildung, zum Zweck der Unterstützung der Aufgaben und Dienste der Hochschulverwaltung und der Bibliothek sowie zur Erfüllung sonstiger Aufgaben der Hochschule zur Verfügung gestellt. Das Videoportal kann im Rahmen der Lehre für Studierende und Lehrende genutzt werden. Eine private Nutzung des Videoportals ist nicht zulässig.
§ 2 Nutzungsberechtigung und Zugangsdaten: Gruppe 1: Personen ohne Nutzerkonto können Medien einsehen, die über die Webseite der HE und/oder Moodle eingebunden und für diese Gruppe freigegeben sind. Gruppe 2: Mitglieder und Angehörige der Hochschule Esslingen (mit Nutzerkonto) können unter Login die für diese Gruppe freigegebenen Medien einsehen. Eine Weitergabe oder Verlinkung auf diese Inhalte anders als freigegeben ist untersagt. Gruppe 3: Bedienstete der Hochschule Esslingen (mit Nutzerkonto) können unter Login eigene Medien, die unter Wahrung sämtlicher Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits-, Datenschutzrechte sowie gewerblicher Schutzrechte) erstellt bzw. erworben wurden, einstellen und auf für sie freigegebene Inhalte zugreifen und diese zur Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben verwenden. Zur Nutzung zugriffsbeschränkter Medien und zur Publikation von Medien ist die jeweilige Authentifizierung erforderlich. Die Anmeldung am Videoportal erfolgt mit Benutzerkennung und zugehörigen Kennwort. Für Materialien, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen genutzt werden ist die Anmeldung entsprechend der Zugangsauthentifizierung in Moodle erforderlich. Die Hochschule Esslingen behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen dieses Videoportals jederzeit zu ändern.
§ 3 Veröffentlichung von Medien: Es ist den Nutzern bzw. Nutzerinnen der Gruppe 1 und 2 nicht gestattet, auf dem Videoportal Medien hochzuladen und zu verwalten. Es ist den Nutzern bzw. Nutzerinnen der Gruppe 3 gestattet, auf dem Videoportal 1. Eigene Medien nur für sich selbst sichtbar zu machen (Veröffentlichungsstatus „Privat“), 2. Eigene Medien so zu veröffentlichen, dass Nutzer bzw. Nutzerinnen der Gruppe 1, 2 und/oder 3 diese anschauen können (Veröffentlichungsstatus „Öffentlich“), 3. Eigene Medien einem eingeschränkten Teilnehmerkreis über einen Direkt-Link zur Verfügung zu stellen, z.B. in Moodle (Veröffentlichungsstatus „Versteckt“). „Eigene Medien“ sind Medien, deren Autor bzw. Autorin / Urheber bzw. Urheberin der Nutzer bzw. die Nutzerin selbst ist oder Medien, an denen der Nutzer bzw. die Nutzerin nachweisbar Nutzungsrechte in einem für den konkreten Nutzungszweck ausreichendem Umfang hat. Diese Medien dürfen nicht die Persönlichkeitsrechte anderer Personen (z.B. „Recht am eigenen Bild“), das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht verletzen oder in anderer Form gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Nutzer bzw. Nutzerinnen der Gruppe 3 räumen als Autoren bzw. Autorinnen / Urheber bzw. Urheberinnen / Nutzungsrechtsinhaber bzw. Nutzungsrechtsinhaberinnen der Hochschule Esslingen ein einfaches Nutzungsrecht für die Veröffentlichungsdauer ihres Mediums auf dem Videoportal ein.
§ 4 Rechte und Pflichten der Nutzer*innen: Nutzer bzw. Nutzerinnen haben das Recht, das Videoportal nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen. Nutzer bzw. Nutzerinnen sind verpflichtet, • die Vorgaben der Nutzungsbedingungen zu jedem Zeitpunkt ihrer Nutzung des Videoportals zu beachten und die Grenzen der Nutzungserlaubnis einzuhalten, • alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Betrieb stört, • ausschließlich mit den Benutzungskennungen zu arbeiten, deren Nutzung ihnen im Rahmen der Zulassung gestattet wurde, • Benutzerpasswörter nicht an Dritte weiterzugeben und dafür Sorge zu tragen, dass keine anderen Personen Kenntnis von den Benutzerpasswörtern erlangen, • fremde Benutzerkennungen und Passwörter weder zu ermitteln noch zu nutzen, • keinen unberechtigten Zugriff auf Informationen anderer Nutzer bzw. Nutzerinnen zu nehmen und bekanntgewordene Informationen anderer Nutzer bzw. Nutzerinnen nicht ohne Genehmigung weiterzugeben, selbst zu nutzen oder zu verändern, • die nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kenn- zeichenrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter bei der Nutzung der Dienste zu wahren. Das Abrufen, Anbieten, Hochladen oder Verbreiten von rechtswidrigen Inhalten, insbesondere solchen, die gegen strafrechtliche, datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, lizenzrechtliche oder urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen, ist unzulässig, • auf Verlangen in begründeten Einzelfällen – insbesondere bei begründetem Missbrauchsverdacht und zur Störungsbeseitigung – Auskünfte über die gespeicherten Daten zu erteilen. Auf die folgenden Straftatbestände wird besonders hingewiesen: • Ausspähen von Daten (§ 202a StGB) • Abfangen von Daten (§ 202b StGB) • Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten (§ 202c StGB) • Datenhehlerei (§ 202d StGB) • Datenveränderung (§ 303a StGB) und Computersabotage (§ 303b StGB) • Computerbetrug (§ 263a StGB) • Verbreitung pornographischer Darstellungen (§§ 184 ff. StGB), insbesondere Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (§ 184b StGB) und die Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk oder Telemedien (§ 184d StGB) • Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB) und Volksverhetzung (§ 130 StGB) • Ehrdelikte wie Beleidigung oder Verleumdung (§§ 185 ff. StGB) • Strafbare Urheberrechtsverletzungen, z. B. durch urheberrechtswidrige Vervielfältigung von Software (§§ 106 ff. UrhG).
§ 5 Protokollierung: Das Rechenzentrum der Hochschule Esslingen ist nach Maßgabe der nachfolgenden Regelung berechtigt, die Inanspruchnahme der informationsverarbeitenden Infrastruktur durch die einzelnen Nutzer bzw. Nutzerinnen zu dokumentieren und auszuwerten, jedoch nur, soweit dies zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Systembetriebs erforderlich ist.
§ 6 Haftung der Nutzer bzw. Nutzerinnen: Der Nutzer bzw. die Nutzerin haftet persönlich gegenüber der Hochschule Esslingen für alle Schäden (insbesondere auch für nachträgliche Lizenzkosten und/oder Betriebskosten nach Projektende), die der Hochschule Esslingen durch missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung der Informations- und Kommunikations-Infrastruktur entstehen oder dadurch, dass der Nutzer bzw. die Nutzerin seinen bzw. ihren Pflichten aus dieser Ordnung nicht nachkommt. Der Nutzer bzw. die Nutzerin haftet auch für Schäden, die ihm bzw. ihr im Rahmen der ihm bzw. ihr zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsberechtigungen durch Drittnutzung entstanden sind, wenn er bzw. sie diese Drittnutzung zu vertreten hat, insbesondere im Falle einer Weitergabe seiner bzw. ihrer Benutzerkennung sowie seiner bzw. ihrer Kennung eines Serviceaccounts an Dritte. Der Nutzer bzw. die Nutzerin hat die Hochschule Esslingen von allen Ansprüchen freizustellen, wenn Dritte die Hochschule Esslingen wegen eines missbräuchlichen oder rechtswidrigen Verhaltens des Nutzers bzw. der Nutzerin auf Schadensersatz, Unterlassung oder in sonstiger Weise in Anspruch nehmen. Die Hochschule Esslingen kann dem Nutzer bzw. der Nutzerin den Streit verkünden, sofern Dritte gegen die Hochschule Esslingen gerichtlich vorgehen.
§ 7 Haftung der Hochschule Esslingen: Die Hochschule Esslingen übernimmt keine Gewähr für den fehlerfreien und unterbrechungsfreien Betrieb des Videoportals. Eventuelle Datenverluste sowie die Kenntnisnahme vertraulicher Daten durch unberechtigte Zugriffe Dritter können nicht ausgeschlossen werden. Die Hochschule Esslingen haftet nicht für den Inhalt, insbesondere für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermittelt. Im Übrigen haftet die Hochschule Esslingen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen, es sei denn, dass eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Pflichten vorliegt. In diesem Fall ist die Haftung der Hochschule Esslingen auf typische, bei Begründung des Nutzungsverhältnisses vorhersehbare Schäden begrenzt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Mögliche Amtshaftungsansprüche gegen die Hochschule Esslingen bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Das Videoportal der Hochschule Esslingen unterliegt den Vorgaben der geltenden Verwaltungs- und Benutzungsordnung der Hochschule Esslingen sowie den Regelungen der Satzung der Hochschule Esslingen über die Bereitstellung von Informationsangeboten auf elektronischen Anlagen.
§ 8 Recht auf Löschung, Löschfrist: Verlässt der Nutzer bzw. die Nutzerin die Hochschule Esslingen, wird sein bzw. ihr Benutzeraccount gemäß der geltenden Löschfristen gelöscht. Ebenso werden zu diesem Zeitpunkt alle Medien des Nutzers bzw. der Nutzerin gelöscht.
§ 9 Datenschutzrechte, Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte: Werden Inhalte auf die Plattform eingestellt, müssen Einwilligungen Dritter zu Datenschutz, Urheberrechten und Persönlichkeitsrechten, sofern diese Teil des Mediums sind, durch den Urheber bzw. die Urheberin bzw. durch den Nutzer bzw. die Nutzerin vor der Einstellung von Medien auf den Server eingeholt werden. Bei der Beteiligung von Minderjährigen ist insbesondere zu beachten, dass es grundsätzlich der Zustimmung der Erziehungsberechtigten in die Veröffentlichung der Medien bedarf. Der Urheber bzw. die Urheberin / der Nutzer bzw. die Nutzerin ist dafür verantwortlich, dass er bzw. sie vor einer Verwendung auf der Plattform und einer Veröffentlichung der Medien sicherstellt, dass ihm Einwilligungen und Nutzungsrechte zur Verfügung stehen. Ebenso hat er sicherzustellen, dass Widerrufsrechte und -möglichkeiten in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Form den Beteiligten zur Verfügung stehen.
§ 10 Meldeprozess vermeintlich rechtswidriger Inhalte: Bei eingehenden Hinweisen auf rechtswidrige Inhalte oder auf Anweisung der Hochschulleitung werden entsprechende Medien unverzüglich durch die Hochschule Esslingen gelöscht. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Der Besitzer bzw. die Besitzerin des Mediums wird im Namen der Hochschule Esslingen von den Administratoren des Videoportals per E-Mail/Textform über die eingegangene Meldung informiert. Der Besitzer bzw. die Besitzerin des Mediums hat drei Werktage Zeit, auf die Meldung zu reagieren und den Sachverhalt darzulegen.
§ 11 Einwilligung in Nutzungsvereinbarung: Mit der Nutzung des Videoportals bestätigen die Nutzer bzw. Nutzerinnen der Gruppe 1, 2 und 3, dass sie diese Nutzungsbedingungen gelesen haben und akzeptieren. Die Hochschule Esslingen behält sich vor, den Zugang zum Videoportal zu sperren, sofern die Nutzungsbedingungen missachtet bzw. nicht eingehalten werden.
§ 12 Übermittlung: Die Übermittlung von Medien/Daten an Dritte darf ausschließlich zu Beweiszwecken an autorisierte Behörden wie die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder Gerichte zum Zwecke der Strafverfolgung erfolgen, sofern ein richterlicher Beschluss vorliegt.
§ 14 Salvatorische Klausel: Diese Nutzungsbedingungen sind als Teil der Webseite der Hochschule Esslingen zu betrachten. Sind einzelne Formulierungen dieser Nutzungsbedingungen nicht mehr ganz oder vollständig konform mit der geltenden Rechtslage, so ist davon auszugehen, dass die übrigen Regelungen der Nutzungsbedingungen bestehen bleiben.